Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34195
BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,34195)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - I ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,34195)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I ZB 13/12 (https://dejure.org/2012,34195)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing - Der Auskunftsanspruch gemäß § 101 Abs. 9 UrhG erfordert kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 30 TKG, § 101 Abs 2 S 1 Nr 3 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gegen einen Internetprovider auf Bekanntgabe von Verkehrsdaten im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten durch Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen

  • debier datenbank

    § 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 9 UrhG

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Auskunftsanspruch gegen einen Provider wegen der Zugänglichmachung eines Computerspiels über eine Internet-Tauschbörse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs gegen einen Internetprovider auf Bekanntgabe von Verkehrsdaten im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten durch Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Two Worlds II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Überwachung von Online-Tauschbörsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Computerspiele, Tauschbörsen und die Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unbefugtes Einstellen eines urheberrechtlich geschützten Werks in Online-Tauschbörse begründet Auskunftsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
  • MMR 2013, 110
  • ZUM 2013, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - I ZB 13/12
    Entgegen der Annahme des Beschwerdegerichts setzt der von der Antragstellerin behauptete Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 Rn. 10 = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden).

    Weder der Wortlaut des § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG noch die Systematik oder der Zweck des Gesetzes bieten einen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass der Anspruch auf Auskunft gegen die Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, nur unter der einschränkenden Voraussetzung besteht, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten gleichfalls ein gewerbliches Ausmaß hatten (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 11 bis 23 - Alles kann besser werden).

    Auch die Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, deren Umsetzung das Gesetz zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums vor allem dient, steht der Regelung in einem Mitgliedstaat nicht entgegen, nach der ein Auskunftsanspruch gegenüber Dritten nicht nur bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß besteht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 24 bis 26 - Alles kann besser werden).

    Schließlich kommt es für die Auslegung des § 101 Abs. 2 UrhG nicht entscheidend darauf an, dass die Verfasser des Regierungsentwurfs der Ansicht waren, der Auskunftsanspruch gegen Dritte setze eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus, weil diese Ansicht im Gesetz keinen hinreichenden Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 27 bis 30 - Alles kann besser werden).

    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Antragstellerin als Auskunftsberechtigte kein oder nur ein äußerst geringes Interesse daran haben kann, die Rechtsverletzer genannt zu bekommen (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 36 - Alles kann besser werden).

    Die begehrte Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der Anlage ASt 1 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, kann nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG) im Sinne des § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG erteilt werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 37 bis 39 - Alles kann besser werden).

    Dagegen bestehen weder unionsrechtliche noch verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 40 bis 52 - Alles kann besser werden).

    Es stellen sich keine Fragen des Unionsrechts, die eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gebieten (vgl. BGH, GRUR 2012, 1026 Rn. 53 - Alles kann besser werden).

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung

    Ein gewerblicher Host-Provider, über dessen Server ein urheberrechtsverletzender Inhalt abrufbar ist, erbringt im Regelfall Dienstleistungen, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzt werden (zu den Anforderungen hieran vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, GRUR 2012, 1026 [juris Rn. 10 bis 30] = WRP 2012, 1250 - Alles kann besser werden; Beschluss vom 25. Oktober 2012 - I ZB 13/12, WRP 2013, 70 [juris Rn. 11]).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46736
BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,46736)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - I ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,46736)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - I ZR 177/11 (https://dejure.org/2012,46736)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 97 Abs 1 UrhG vom 23.06.1995
    Urheberrechtsschutz: Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Computerspiel-Hersteller muss Schadensersatz für unlizensiert verwendete Begleitmusik entrichten

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Angemessenheit der (fiktiven) Lizenzvergütung im Rahmen der unbefugten Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Begleitmusik zu einem Computerspiel; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • online-und-recht.de

    Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor

  • rewis.io

    Urheberrechtsschutz: Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 552a S. 1; UrhG a.F. § 97 Abs. 1
    Bestimmung der Angemessenheit der (fiktiven) Lizenzvergütung im Rahmen der unbefugten Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Begleitmusik zu einem Computerspiel; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Urheberrecht - Lizenzanalogie: fiktive Tarifvergütung ist Berechnungsgrundlage!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Verletzung des Verbreitungsrechts einer Computerspielmusik kann der Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
  • K&R 2013, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 70/09

    Multimediashow

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    Die Maßstäbe für die Bemessung des gemäß § 97 Abs. 1 UrhG aF zu ersetzenden Schadens nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie anhand des Tarifwerks einer Verwertungsgesellschaft sind durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 70/09, GRUR 2011, 720 Rn. 19 f. = WRP 2011, 1076 - Multimediashow, mwN).

    Das Berufungsgericht hat weiter mit Recht angenommen, dass der Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden kann und dieser Berechnung regelmäßig die Tarifvergütung zugrunde zu legen ist, die der Rechtsverletzer bei ordnungsgemäßer Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (st. Rspr.; BGH, GRUR 2011, 720 Rn. 19 f. - Multimediashow, mwN).

    aa) Das Revisionsgericht kann die Bestimmung der Angemessenheit der (fiktiven) Lizenzvergütung anhand des Tarifwerks der Klägerin durch den Tatrichter nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Angemessenheit verkannt hat, die Auslegung des Tarifwerks mit den Denkgesetzen vereinbar ist, anerkannte Auslegungsregeln verletzt sind oder dem Berufungsgericht von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, weil es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 566  Tarifüberprüfung II; BGH, GRUR 2011, 720, 722 Rn. 30 - Multimediashow).

    Bei Abschluss des Vergleichs ist sie allerdings nicht an Weisungen des Verletzten gebunden (vgl. BGH, GRUR 2011, 720 Rn. 48 f. - Multimediashow).

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    Dort hatte die fragliche Tarifbestimmung einen bestimmten Festbetrag als Mindestvergütung vorgesehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III).

    Davon ist auch der Senat in der Entscheidung "Schallplattenimport III" ausgegangen (vgl. BGH, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III).

    Eine Verramschung setzt den Abverkauf übriggebliebener Restbestände voraus (vgl. BGH, GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    Der Verletzer kann sich nicht darauf berufen, er wäre nicht dazu bereit gewesen, die für seine Nutzungshandlung angemessene Vergütung zu entrichten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Rn. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/08, GRUR 2009, 407 Rn. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 36 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag).

    Für eine solche Schadensschätzung können Tarifwerke von Verwertungsgesellschaften oder Vergütungssätze anderer Organisationen als Anhaltspunkt dienen, selbst wenn sie nicht als allgemein übliche Vergütungssätze anzusehen sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 407 Rn. 29 - Whistling for a train).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    Der Verletzer kann sich nicht darauf berufen, er wäre nicht dazu bereit gewesen, die für seine Nutzungshandlung angemessene Vergütung zu entrichten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Rn. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/08, GRUR 2009, 407 Rn. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 36 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    Der Verletzer kann sich nicht darauf berufen, er wäre nicht dazu bereit gewesen, die für seine Nutzungshandlung angemessene Vergütung zu entrichten (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 266/02, GRUR 2006, 136 Rn. 23 = WRP 2006, 274 - Pressefotos; Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/08, GRUR 2009, 407 Rn. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 44/06, GRUR 2009, 660 Rn. 36 = WRP 2009, 847 - Resellervertrag).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    Das bei der Bemessung der Vergütung zu beachtende Gleichbehandlungsgebot (BGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - I ZR 135/00, GRUR 2004, 669, 671 - Musikmehrkanaldienst) ist nicht verletzt.
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - I ZR 177/11
    aa) Das Revisionsgericht kann die Bestimmung der Angemessenheit der (fiktiven) Lizenzvergütung anhand des Tarifwerks der Klägerin durch den Tatrichter nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Angemessenheit verkannt hat, die Auslegung des Tarifwerks mit den Denkgesetzen vereinbar ist, anerkannte Auslegungsregeln verletzt sind oder dem Berufungsgericht von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, weil es etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 566  Tarifüberprüfung II; BGH, GRUR 2011, 720, 722 Rn. 30 - Multimediashow).
  • OLG München, 10.07.2020 - 6 Sch 44/18

    Gesamtvertragliche Regelung als Inidz für Angemessenheit

    Für eine beklagtenseits eingewandte Unangemessenheit trage nach allgemeiner Ansicht (Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 39 VGG Rdnr. 26 f.; BGH GRUR 2013, 1037 Tz. 41 - Weitergeltung als Tarif; BGH ZUM-RD 2013, 243 Tz. 13 - Begleitmusik zu Computerspiel) die Beklagte als Vergütungsschuldner die Darlegungs- und Beweislast, der sie indes nicht nachgekommen sei.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2012 - I ZR 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28470
BGH, 13.09.2012 - I ZR 12/12 (https://dejure.org/2012,28470)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2012 - I ZR 12/12 (https://dejure.org/2012,28470)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2012 - I ZR 12/12 (https://dejure.org/2012,28470)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - I ZR 12/12
    Über die Erinnerung hat - nachdem der Kostenbeamte ihr nicht abgeholfen hat - nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10

    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - I ZR 12/12
    Über die Erinnerung hat - nachdem der Kostenbeamte ihr nicht abgeholfen hat - nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • OLG Dresden, 07.12.2011 - 13 U 323/11

    Haftung des Frachtführers für durch den Fahrer eines Tankfahrzeugs verursachte

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - I ZR 12/12
    Mit Schriftsatz vom 18. Januar 2012 hat Rechtsanwalt Dr. M.     namens der Beklagten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 7. Dezember 2011 (Az. 13 U 323/11) eingelegt.
  • LG Gießen, 05.10.2020 - 2 O 205/20
    Ein mit der Prozessführung in erster und zweiter Instanz bevollmächtigter Rechtsanwalt ist im Rahmen der ihm erteilten Prozessvollmacht (§ 81 ZPO) auch zur Bestellung eines Vertreters für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.09.2012, I ZR 12/12, BeckRS 2012, 20353).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8428
OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,8428)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,8428)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,8428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; § 3 ZPO; GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 3
    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Streitwert eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Streitwert in einem Verfügungsverfahren auf Grund der Novel-Food-Verordnung beträgt 10.000 Euro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Verstoß gegen "Novel-Food-Verordnung' 10.000,- EUR

  • rechtsportal.de

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 3
    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Höherer Streitwert bei einem Wettbewerbs-Verstoß

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Bemessung des Streitwerts einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • angster.net (Kurzanmerkung)

    Zur Höhe des Streitwerts einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
  • afp 2014, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Derartigen Angaben kommt jedoch, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zu, insbesondere wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; KG; Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Derartigen Angaben kommt jedoch, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zu, insbesondere wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; KG; Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen fehlender

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Zwar ist auch der Senat in der Vergangenheit in besonders gelagerten (wettbewerbsrechtlichen) Einzelfällen davon ausgegangen, dass aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen dortigen Falles ein geringer Streitwert von lediglich 3.000 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 114/07, juris) oder 5.000 EUR (Senat, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris) als angemessen festzusetzen war.
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Zwar ist auch der Senat in der Vergangenheit in besonders gelagerten (wettbewerbsrechtlichen) Einzelfällen davon ausgegangen, dass aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen dortigen Falles ein geringer Streitwert von lediglich 3.000 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 114/07, juris) oder 5.000 EUR (Senat, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris) als angemessen festzusetzen war.
  • OLG Celle, 14.05.2010 - 13 W 38/10

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht, wobei auch die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung, die Intensität der Wiederholungsgefahr, Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen sind (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 14.05.2010 - 13 W 38/10, juris Rn. 5; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rn. 5.6).
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    f) Zwar stellt die Angabe des Streitwerts in der Klage- bzw. Antragsschrift regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses des Klägers bzw. Antragstellers dar, insbesondere, wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist; sie mithin unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).

    Diese Wertangabe ist aber nur dann bindend, wenn sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit nicht ergibt (Senat, Beschluss vom 23. April 2013, a. a. O.).

  • OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch

    Den Angaben zum Streitwert in einer Klageschrift kommt für die Streitwertbemessung eine indizielle Bedeutung zu, insbesondere, wenn sie zu einem Zeitpunkt abgegeben werden, in dem die Kostentragungspflicht noch offen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 W 70/23

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen

    Eine Ausnahme gilt jedoch bei einer offensichtlich unrichtigen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Tz. 4; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2014 - 13 W 84/14, BeckRS 2014, 22520, beck-online und Beschl. vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Tz. 5).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 W 89/23

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen

    Eine Ausnahme gilt jedoch bei einer offensichtlich unrichtigen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Tz. 4; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2014 - 13 W 84/14, BeckRS 2014, 22520, beck-online und Beschl. vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Tz. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48134
BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10 (https://dejure.org/2012,48134)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - I ZR 37/10 (https://dejure.org/2012,48134)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - I ZR 37/10 (https://dejure.org/2012,48134)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 823 Abs 1 BGB
    Markenverletzung: Kennzeichenrechtliche Unterscheidungskraft des Firmenschlagworts "18+"; Kostenerstattungsanspruch bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Kennzeichen "XVIII PLUS" kann nicht als Herkunftshinweis für pornografische Erzeugnisse dienen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Unternehmenskennzeichens "18+"

  • online-und-recht.de

    Kennzeichenrechtliche Unterscheidungskraft des Firmenschlagworts "18+"; Kostenerstattungsanspruch bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • rewis.io

    Markenverletzung: Kennzeichenrechtliche Unterscheidungskraft des Firmenschlagworts "18+"; Kostenerstattungsanspruch bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verletzung des Unternehmenskennzeichens "18+"

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Unternehmenskennzeichens "18+"

  • datenbank.nwb.de

    Markenverletzung: Kennzeichenrechtliche Unterscheidungskraft des Firmenschlagworts "18+"; Kostenerstattungsanspruch bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung

  • ibr-online

    Markenrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung "XVIII PLUS" auf DVDs mit pornographischem Inhalt ist nicht schutzfähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Denn die Löschung der Marken hat zur Folge, dass die Wirkungen der Eintragung als von Anfang an nicht eingetreten gelten (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 MarkenG; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Rn. 20 f. = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1, 2 ff. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Dem Kläger kann aber kein Verschulden vorgeworfen werden, so dass die Frage, ob nach Feststellung der Unbegründetheit einer Schutzrechtsverwarnung ihre Rechtswidrigkeit noch gesondert zu prüfen ist, auch im vorliegenden Fall nicht erörtert werden muss (vgl. BGH, GRUR 2006, 432 Rn. 22 ff. - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Die Sorgfaltspflichten eines Markenrechtsinhabers würden im Allgemeinen überspannt, wenn von ihm bei einer Verwarnung eine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt würde, als sie der Eintragungsbehörde möglich war (BGH, GRUR 2006, 432 Rn. 25 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Denn die Löschung der Marken hat zur Folge, dass die Wirkungen der Eintragung als von Anfang an nicht eingetreten gelten (§ 50 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 MarkenG; BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Rn. 20 f. = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1, 2 ff. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Die Prozessführungsbefugnis erfordert aber zusätzlich ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Geltendmachung der Firmenrechte der 18+-GmbH, wobei auch ein wirtschaftliches Interesse genügen kann (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 242 - Universitätsemblem; Urteil vom 5. Februar 2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213 Rn. 21 mwN; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., vor § 50 Rn. 44).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Die Prozessführungsbefugnis erfordert aber zusätzlich ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Klägers an der Geltendmachung der Firmenrechte der 18+-GmbH, wobei auch ein wirtschaftliches Interesse genügen kann (BGH, Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 251/90, BGHZ 119, 237, 242 - Universitätsemblem; Urteil vom 5. Februar 2009 - III ZR 164/08, NJW 2009, 1213 Rn. 21 mwN; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., vor § 50 Rn. 44).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Der Namensbestandteil muss aber ohne weiteres geeignet sein, bei einer Verwendung im Verkehr als Name eines bestimmten Unternehmens zu wirken (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 = WRP 1997, 446 - Cotton Line; Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 318/02, GRUR 2005, 873, 874 = WRP 2005, 1246 - Star Entertainment; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 Rn. 17 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Der Namensbestandteil muss aber ohne weiteres geeignet sein, bei einer Verwendung im Verkehr als Name eines bestimmten Unternehmens zu wirken (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 = WRP 1997, 446 - Cotton Line; Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 318/02, GRUR 2005, 873, 874 = WRP 2005, 1246 - Star Entertainment; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 Rn. 17 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 318/02

    Star Entertainment

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Der Namensbestandteil muss aber ohne weiteres geeignet sein, bei einer Verwendung im Verkehr als Name eines bestimmten Unternehmens zu wirken (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93, GRUR 1996, 68, 69 = WRP 1997, 446 - Cotton Line; Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 318/02, GRUR 2005, 873, 874 = WRP 2005, 1246 - Star Entertainment; Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 171/05, GRUR 2008, 1104 Rn. 17 = WRP 2008, 1532 - Haus & Grund II).
  • BPatG, 18.08.2011 - 25 W (pat) 10/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "18 +" - keine

    Auszug aus BGH, 02.10.2012 - I ZR 37/10
    Durch die Kombination der Zahl "18" mit dem Wort "plus" oder dem mathematischen Zeichen "+" ergibt sich die sprachübliche Bezeichnung einer Zielgruppe (vgl. zur Löschung der Marke "18+" BPatG, Beschluss vom 18. August 2011 - 25 W (pat) 10/11, juris).
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht - etwa eine Marke - kann vom Inhaber bei einer Verwarnung keine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt werden, als sie der Eintragungsbehörde möglich war (BGH, GRUR 2006, 432 Rn. 25 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 37/10, juris Rn. 31).
  • BPatG, 06.09.2019 - 27 W (pat) 26/17
    Diese orientiert sich einerseits am Charakter des Zeichens etwa als Name oder Sachbezeichnung (so schon BGH, Urteil vom 17. Januar 1985 - I ZR 172/82 -, GRUR 1985, 461 - Gefa/Gewa), andererseits aber auch an der üblichen Bezeichnungspraxis in der maßgeblichen Branche (s. a. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 199/93 -,GRUR 1996, 68 (69) - COTTON LINE) sowie am Unternehmensgegenstand (s. a. BGH, Urteil v. 2. Oktober 2012 - I ZR 37/10 -, GRUR-RR 2013, 360 Rn. 21 - XVIII Plus).
  • LG Düsseldorf, 22.01.2020 - 2a O 288/18
    Die Kosten für die Einreichung der Schutzschrift können in diesem Fall jedoch im Wege des Schadensersatzes nach § 823 Abs. 1 BGB geltend gemacht werden (BGH GRUR-RS 2013, 06018 = BeckRS 2013, 6018, Rn. 30 - 18+ ; Ohly/Sosnitza /Sosnitza, 7. Aufl. 2016, UWG § 12 Rn. 137, m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer

    Die Fragen, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit beurteilt, namentlich, ob hierfür bereits ihre Unbegründetheit ausreichen würde (vgl. offenlassend auch BGH, Urt. v. 02.10.2012, I ZR 37/10, Rn. 31 m.w.N. - XVIII PLUS), und ob die hier streitgegenständliche Abmahnung rechtswidrig war, können aber dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 20 U 117/19

    Ersatz von Abmahnkosten Erstattung der Kosten einer patentanwaltlichen Vertretung

    Handelt es sich um ein geprüftes Schutzrecht - etwa eine Marke -, kann vom Inhaber bei einer Verwarnung keine bessere Beurteilung der Rechtslage verlangt werden, als sie der Eintragungsbehörde möglich war (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018, Az.: I ZR 187/16, GRUR 2018, 832 - 842 - Ballerinaschuh; Urteil vom 2. Oktober 2012, Az.: I ZR 37/10, zitiert nach juris Rn. 31; Urteil vom 19. Januar 2006, Az.: I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 - 434 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • BPatG, 14.10.2019 - 27 W (pat) 45/17
    Kosten sind demnach demjenigen aufzuerlegen, der aus einer bösgläubig angemeldeten Marke vorgeht oder diese verteidigt (BPatG, Beschluss vom 24. September 2018 - 26 W (pat) 547/17 -, BeckRS 2018, 24565 - YogiMoon; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 37/10 -, GRUR-Prax 2013, 182 - XVIII plus).
  • BPatG, 13.05.2019 - 27 W (pat) 37/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "JAZZ IN DEN MINISTERGÄRTEN

    Kosten sind demnach demjenigen aufzuerlegen, der aus einer bösgläubig angemeldeten Marke vorgeht oder diese verteidigt, obwohl der Löschungsantrag wegen bösgläubiger Markenanmeldung voraussichtlich Erfolg gehabt hätte (BPatG. Beschluss vom 24. September 2018 - 26 W (pat) 547/17 -, BeckRS 2018, 24565 - YogiMoon; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 37/10 -, GRUR-Prax 2013, 182 - XVIII plus).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2012 - I ZB 66/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32701
BGH, 16.08.2012 - I ZB 66/11 (https://dejure.org/2012,32701)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2012 - I ZB 66/11 (https://dejure.org/2012,32701)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2012 - I ZB 66/11 (https://dejure.org/2012,32701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 172 Abs 1 ZPO, § 189 ZPO
    Erforderlichkeit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Heilung eines Zustellungsmangels bei einem Altfall

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer unwirksamen Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf einen Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • rewis.io

    Erforderlichkeit der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Heilung eines Zustellungsmangels bei einem Altfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 172 Abs. 1 S. 1; ZPO a.F. § 187; ZPO § 189
    Auswirkungen einer unwirksamen Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf einen Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZB 66/11
    Daher gelten die geänderten Zustellungsvorschriften auch in laufenden Verfahren für die nach seinem Inkrafttreten vorzunehmenden Zustellungen (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303, 304).
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